W E G

Die Verwaltung nach dem WEG bezieht sich nicht auf das Gesamteigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. gewerbliche genutzter Räume, obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst. Will ein Wohnungs- Eigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, muss er hierfür einen gesonderten Verwaltervertrag abschließen. (Mietverwaltung)

Der Verwalter ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen.

Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigem Vertrauensverhältnis. Dieses Vertrauensverhältnis setzt erfahrungsgemäß neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen, auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften voraus.

Ihr Plus – Unsere Leistung

Nachvollziehbare fristgerechte Abrechnungen
Modernes Objektmanagement
Saubere gepflegte Wohnanlagen
Professionelle Eigentümerversammlungen
Gute Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbeiräten
Persönliche Kontakte zu Handwerksbetrieben

Mietverwaltung

kaufmännische Verwaltung

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen,

  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen,

  • Überwachung des Mieteinganges,

  • Führung der Mietkautionen,

  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten,

  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt,

  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern,

    Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern

  • Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung.

  • Gesamter Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft.

  • Prüfung des Versicherungsbedarfs

  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen im Einvernehmen mit dem Hauseigentümer

  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten.

technische Verwaltung

  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes der Wohnungen

  • Vergabe und Überwachungen aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen in Absprache mit dem Hausbesitzer.

  • Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten in Absprache mit dem Hauseigentümer.

  • Vorausplanung a-periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Kauf- Miet- Gewerbeobjekte

Scroll to top